Aktuelle Jobs / Entlohnungsschema Pflegeberufe
Pflegeassistenz w/m und Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegeperson w/m - Teilzeit oder Vollzeit
Entlohnung nach dem
Entlohnungsschema Gesundheit und Sozialbetreuung
Die Einstufung und Entlohnung richtet sich nach dem Tiroler-Gemeindevertragsbedienstetengesetz 2012 (T-GVBG) i.d.g.F. und daher beträgt das mtl. Grundgehalt auf Vollzeitbasis (40 Wochenstunden) lt. Entlohnungsschema Gesundheit und Sozialbetreuung
- für Heimhilfen Brutto mind. € 1.519,20
- für Pflegeassistenten Brutto mind. € 1.784,70
- für Pflegefachassistenten Brutto mind. € 1.931,40
- für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger Brutto mind. € 2.256,70
Zuzüglich zum Grundgehalt erhalten die oben angeführten Berufsgruppen (ebenfalls auf Vollzeitbasis – 40 Wochenstunden):
- € 404,63 SEG-Zulage (12x jährlich)
- € 205,61 besondere Zulage (12x jährlich)
- Leistungsbelohnung in der Höhe von 3% des Grundgehaltes inkl. Sonderzahlung (12x jährlich)
- variable Zulagen (z.B.: Sonn-, Feiertags- und Nachtdienstzulagen unter Zugrundlegung der entsprechenden Gemeinderats- und Stadtratsbeschlüsse)
Die oben angeführten Mindestgehälter können sich auf Grund von gesetzlich anrechenbaren Vordienstzeiten oder sonstiger variabler Zulagen, die mit dieser Verwendung verbunden sind, erhöhen. Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Für Rückfragen stehen gerne zur Verfügung:
- der Seniorenheimleiter, Herr Harald Ringer, Tel.: 05332 / 77255 – 501
- der Pflegedienstleiter, Herr Mag. Werner Massinger, Tel.: 05332 / 77255 – 503
- das Personalbüro, Frau Alexandra Auer & Ursula Feiersinger, Tel.: 05332 / 7826 – 103 od. 104