Fragen zur Kurzzeitpflege und Tagesbetreuung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Dokumente: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde.
- Aktueller Pensionsbescheid aller Pensionen (bei Ehepaaren: Pensionsbescheid von Beiden)
- Aktueller Pflegegeldbescheid bzw. Kopie vom Antrag der Erstbeantragung
- Aktueller Kontoauszug ohne Sonderzahlung
- Aktueller Bescheid der Rezeptgebührenbefreiung
Kurzzeitpflege / Übergangspflege:
Es stehen 4 Kurzzeitpflegebetten in 2 Doppelzimmern zur Verfügung.
Wie lange kann ich eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
- 28 Tage/Kalenderjahr
Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Alle anfallenden Kosten für eine Kurzzeitpflegeunterbringung sind vom Bewohner bzw. den Angehörigen, je nach Pflegestufe, zur Gänze (mit MwSt.) zu begleichen.
Erhalte ich einen Zuschuss?
- Nach Begleichung der Rechnung kann um einen Zuschuss sowie die Übernahme der MwSt. angesucht werden. Pro Kalenderjahr werden max. 28 Tage gefördert.
Tagesbetreuung:
Für die Tagesbetreuung ist ab Jänner 2018 der Gesundheits- und Sozialsprengel in Wörgl zuständig:
Kontaktadresse: Gesundheits- und Sozialsprengel Wörgl, Fritz-Atzl-Straße 6, 6300 Wörgl. Telefon: 05332/74632
Voraussetzung für eine Tagesbetreuung
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Bezug eines Pflegegeldes nach dem Bundespflegegeldgesetz
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Hauptwohnsitz in Tirol
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Österreichischer Staatsbürger
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Betreuung und Pflege durch Angehörige und/oder durch mobile Pflege- und Betreuungsdienste im eigenen Haushalt oder in einem anderen Privathaushalt, in dem der Klient diese Pflege- und Betreuungsleistung erhält
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bis zu 200 Tage im Jahr können je nach Einkommen gefördert werden.